Belehrung nach IfSG

Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz für Personen, die im Lebensmittelbereich arbeiten


Erstbelehrungen werden regelmäßig im Gesundheitsamt durchgeführt. Eine Anmeldung ist erforderlich.

Ort:
StädteRegion Aachen, Gesundheitsamt, Trierer Straße 1, 52078 Aachen

Anmeldung/ Termine:
Nutzen Sie bitte unseren neuen online-Terminbuchungsservice über den Link in der Navigation.
Sie finden dort alle freien Termine und können sich direkt für einen Termin via Internet anmelden.
Alternativ können Sie
während der Öffnungszeiten telefonisch Termine  vereinbaren.

Öffnungszeiten sind:
Mo, Di und Do: 08.00 bis 16.00 Uhr
Mi:                   08:00 bis 18.00 Uhr
Fr:                   08.00 bis 12.00 Uhr


Kosten:

Erstbelehrung 20,- €


Was ist mitzubringen?
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • 20,-€

Zeitaufwand:
ca. 2 Stunden  

Belehrungsbescheinigung:
wird unmittelbar nach der Belehrung ausgegeben


Sollte die Belehrungsbescheinigung nicht mehr in Ihrem Besitz sein, so können Sie sich eine Zweitschrift von Ihrem Gesundheitsamt, von dem Sie erstmals belehrt worden sind, ausstellen lassen.

Für eine Abschrift einer Belehrungsbescheinigung des Gesundheitsamtes der StädteRegion Aachen (bzw. der ehemaligen Gesundheitsämter von Stadt und Kreis Aachen) entstehen Ihnen Kosten in Höhe von € 2,50.


Ansprechpartner:
Elke Houben
Tel.: +49(241)5198-5313
elke.houben@staedteregion-aachen.de

Hans-Josef Daun
Tel.: +49(241)5198-5586
hans-josef.daun@staedteregion-aachen.de